Max. 2 Spielautomaten

Wir stellen in gastronomischen Einrichtungen höchstens drei Spielautomaten auf – immer im Blickbereich des Gastwirtes. Für kleinere Objekte können für die Anzahl der Spielautomaten Einschränkungen durch die Behörden bestehen.

Kein Spiel unter 18 Jahren

Bei uns dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht an den Spielautomaten spielen. Der Gastwirt ist dafür verantwortlich, dass diese Regel eingehalten wird.

Unter 01801-372700 bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) eine telefonische Spielerberatung an.
Alle unsere Spielautomaten sind mit einem entsprechenden Piktogramm versehen.

Begrenzter Verlust

Alle unsere Geldspieler sind durch die PTB-Physikalisch-Technische-Bundesanstalt zugelassen und werden regelmäßig mit Sachverstand überprüft. So sind Gewinne und Verluste gesetzlich begrenzt. Im langfristigen Mittel darf bei uns ein Spieler nicht mehr als 33 € die Stunde verlieren.

Abkühlung durch Zwangspause

Nach einer Stunde machen unsere Spielautomaten eine 5-Minuten-Pause, damit der Spieler Gelegenheit hat, sich abzukühlen und sein Spielverhalten zu überdenken.

Schulungen zum Spielerschutz

Je nach Region sind Automatenaufsteller und Gastwirte dazu angehalten, den Spielerschutz aktiv umzusetzen und die Mitarbeiter zu schulen. Wir beraten Sie, wie Sie dieser Pflicht nachkommen können.

Informationsmaterial

Für Hinweise zum Vergnügen mit Spielautomaten und einem Check des eigenen Spielverhaltens legen wir die Informationsbroschüre zum Spielerschutz aus.